Dienstag, 16. Oktober 2012

Miserior




Geschichte:


1954

76. Deutscher Katholikentag in Fulda empfiehlt "eine deutsche Institution für die Ausbildung und Betreuung qualifizierter Laienkräfte" in Entwicklungsländern zu bilden


1958
 
Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) - Arbeitstagung: Alfons Erb, Vizepräsident von Pax Christi, schlägt vor, die Versammlung solle die deutschen Bischöfe bitten, zur kommenden Fastenzeit die Katholiken zu einem Fastenopfer aufzurufen.
ZdK-Vollversammlung in Essen: Aktion gegen Hunger in der Welt soll in der Fastenzeit 1959 durchgeführt werden.
Fuldaer Bischofskonferenz: beschließt nach einer Rede von Kardinal Joseph Frings (Köln) die Durchführung einer Aktion gegen Hunger und Aussatz in der Welt unter dem Motto "misereor super turbam" (Mk 8,2), Prl. Dossing soll Leiter der Misereor-Geschäftsstelle werden.
Foto: Kardinal Frings und Prälat Dossing (KNA)


1959

1. MISEREOR-Kollekte mit über 34 Millionen DM Spenden, Fuldaer Bischofskonferenz: vorerst Weiterführung des Werkes MISEREOR. 
Gründung der AGEH - Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (Personaldienst der deutschen Katholiken)


1968

Erstes Plakat der Aktion "Miteinander teilen. Gemeinsam handeln".

Erstmals ökumenische Aktion "Miteinander teilen. Gemeinsam handeln" (bis 1989 Brüderlich teilen). jeweils am ersten Freitag im Monat,

Erstmals Eröffnungsveranstaltung in einer Diözese: München und Freising

82. Deutscher Katholikentag in Essen mit der Veranstaltung: Entwicklung, ein neuer Name für Frieden


1991
Zusammenschluss des Werkes "Not in der Welt" (Berlin) mit Misereor (Aachen)
Foto: Die Leiter der Geschäftsstellen: Prl. Puschmann, Not in der Welt, und Prl. Herkenrath, Misereor
Gründung von Transfair - Verein zur Förderung des fairen Handels mit der Dritten Welt e.V. unter anderem durch Misereor


2004

Misereor und Päpstliches Missionswerk der Kinder gründen den Kinderaidsfonds.

MISEREOR sind:

Arme in Afrika, Asien und Lateinamerika
arbeiten für sich und ihre Kinder an einem besseren Leben.
Projekt-Partner vor Ort
leben mit den Armen und wissen, unter welchen Bedingungen sie leben. MISEREOR-Partner kommen aus Ortskirchen, Selbsthilfeinitiativen, Kooperativen, Menschenrechtsgruppen und anderen nicht staatlichen Organisationen.
Menschen in Deutschland
unterstützen mit Spenden, Aktionen und Engagement die Selbsthilfe der Menschen in Afrika, Asien, Ozeanien und Lateinamerika.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MISEREOR-Geschäftsstellen
sind Fachleute mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund. Sie prüfen Projektanfragen, beraten und begleiten Partner bei der Projektdurchführung. Sie garantieren die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel. Sie verleihen den Armen des Südens eine Stimme in Deutschland, informieren Menschen in Deutschland und werben um Spenden.



GRUNDSÄTZE ZUR TRANSPARENZ VON MISEREOR


I. ALLGEMEINES
MISEREOR will mit seiner Arbeit zur Minderung von Armut, Hunger und Not, zur Verwirklichung der Menschenrechte, zum Aufbau gerechter Gesellschaften, zur gewaltfreien Lösung von Konflikten, zum bewahrenden Umgang mit der Schöpfung und zur Gestaltung der Globalisierung im Sinne sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit beitragen.
Um diese Ziele zu erreichen, ist MISEREOR auf die Unterstützung und das Vertrauen der Spenderinnen und Spender in Deutschland, die mit ihrer finanziellen Zuwendung die Arbeit finanzieren und ermöglichen, angewiesen.
Die Rolle als Mittlerin zwischen Gebenden und Empfangenden und als Anwalt der Armen und Benachteiligten kann MISEREOR nur dann glaubwürdig wahrnehmen, wenn sie auf allen Ebenen ihres Handelns und Wirkens Offenheit und Transparenz walten lässt.
Darum verpflichtet sich MISEREOR, die nachfolgend beschriebenen Grundsätze und Regeln einzuhalten:


II. GRUNDSÄTZE

1. ACHTUNG DER MENSCHENWÜRDE
Die Unantastbarkeit der Würde des Menschen ist eine Leitlinie unseres Handelns. Wir gehen davon aus, dass Menschen auf allen Kontinenten Subjekte ihres Handelns und nicht Objekte von Hilfe sind.

2. ORGANE UND VORSTAND
Die Organmitglieder, die die Arbeit von MISEREOR orientieren und überwachen, nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben mit hoher Kompetenz und Ernsthaftigkeit wahr.
Es gibt eine klare und eindeutige Abgrenzung der Aufgaben und Funktionen der ehrenamtlichen Leitungs- und Aufsichtsorgane untereinander und gegenüber dem hauptamtlichen Vorstand.
Diese Regelungen sind in der Satzung des Werkes beschrieben, die öffentlich bekannt ist.
Die Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der Vorstände des bischöflichen Hilfswerkes werden offengelegt. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Organe erhalten keine Vergütung und Aufwandsentschädigung. Darüber hinaus werden auch die weiteren Ämter der Organmitglieder und Vorstände veröffentlicht.

3. SPARSAMKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
MISEREOR setzt alle dem Hilfswerk anvertrauten Gelder verantwortungsbewusst, sparsam und wirtschaftlich ein. Dazu gehört, dass MISEREOR vorausschauend und systematisch handelt und es für alle Mitarbeitenden eindeutige Regeln und Bearbeitungsstandards über den Einsatz der Gelder gibt. Dazu gehören auch klare, nachvollziehbare Regeln für die externe Ausschreibung und Beauftragung von Dienstleistungen und Beschaffungen.
Zur Verhinderung von Missbrauch und Korruption gibt es interne Leitlinien für Mitarbeitende und Führungskräfte. Durch eine kontinuierliche Qualifizierung der Mitarbeitenden und der Führungskräfte wird die Umsetzung der bestehenden Regeln und Verfahren kontinuierlich unterstützt und die Arbeit der Mitarbeitenden qualifiziert.

4. INTERNE ORGANISATION
MISEREOR hat eine gut funktionierende, professionelle Organisationsstruktur mit einer klaren und eindeutigen Regelung der internen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche sowie der Zeichnungsberechtigungen. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der internen Organisation und der Bearbeitungsverfahren gibt es eine Innenrevision, die alle Arbeitsbereiche regelmäßig kontrolliert und an den Vorstand und die Aufsichtsgremien berichtet.

5. RECHNUNGSLEGUNG UND BERICHTERSTATTUNG
MISEREOR verpflichtet sich, die Herkunft und Verwendung der Mittel transparent und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Buchführung und Rechnungslegung erfolgen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und nach Maßgabe der gültigen Richtlinien des Instituts der  Wirtschaftsprüfer (IDW) e.V. und den Leitlinien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Dabei werden folgende Grundprinzipien beachtet:
  • Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Klarheit und Übersichtlichkeit
  • Vollständigkeit
  • Vorsichtige Bewertung von Vermögen und Schulden
MISEREOR veröffentlicht jährlich dazu einen Bericht, in dem auch darauf hingewiesen wird, wenn Spenden zur freien Verfügung an andere gemeinnützige Organisationen weitergegeben werden.
Darüber hinaus prüfen externe Gutachter MISEREOR-Projekte und erstellen jährlich einen Evaluierungsbericht, der die Öffentlichkeit über die Wirksamkeit der Projektarbeit informiert und so einen wirksamen Beitrag zur Transparenz leistet. Dazu gehört auch die realistische Darstellung der Risiken für die zukünftige Entwicklung.

6. WIRTSCHAFTSPRÜFUNG
Die jährliche externe Wirtschaftsprüfung umfasst folgende Aspekte:
  • die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und freiwilligem Lagebericht 
  • die Einhaltung der Spendensiegelkriterien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI)
  • die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung.
Das Ergebnis der Prüfung wird in Form eines Bestätigungsvermerks (Testat) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und im Jahresbericht veröffentlicht.
Die Wirtschaftsprüfer berichten persönlich dem hauptamtlichen Vorstand und den ehrenamtlichen Leitungs- und Aufsichtsgremien über das Ergebnis der von ihnen durchgeführten Prüfung.

7. ENTWICKLUNGSPOLITISCHE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Wir achten auf wahrheitsgemäße, sachgerechte Darstellung und machen unsere eigenen Werthindergründe, Motive und unser eigenes Handeln transparent. Wir unterstützen die Menschen, ihre eigenen Entscheidungen zwischen den verschiedenen Handlungsoptionen treffen zu können und den eigenen Standpunkt selbstkritisch zu reflektieren. Grundlage sind der Respekt gegenüber anderen kulturellen Orientierungen und Toleranz gegenüber anderen Sichtweisen, sofern diese die Menschenwürde nicht verletzen.
Die entwicklungspolitische Öffentlichkeitsarbeit Misereors wird nach den geltenden Prinzipien journalistischer und ethischer Redlichkeit gestaltet. Sie beruht auf den Richtlinien, die im "Code d’ Athène" auf internationaler und im Pressekodex auf nationaler Ebene festgelegt wurden.

8. WERBUNG
MISEREOR verpflichtet sich, in der Kommunikation mit Spenderinnen und Spendern christliche und ethische Werte einzuhalten. Für Sponsoringmaßnahmen mit Firmen ist ein "Ethik-Sponsoringkodex" als Leitlinie formuliert, der der Öffentlichkeit zugänglich ist.
Die freie Entscheidung von Spenderinnen und Spendern wird respektiert. Jeder Anschein von Druck auf die Entscheidungen der Spendenden wird unterlassen.
Der Spendenzweck wird wahrheitsgemäß beschrieben und die zweckentsprechende Verwendung der Spende wird garantiert.
Es werden keine Provisionen und andere Erfolgsbeteiligungen bei der Vermittlung von Spendern gezahlt.
Die "Internationale Erklärung zu 'Ethischen Prinzipien im Fundraising'" vom Deutschen Fundraisingverband wird anerkannt.


 

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